Kletterregelung im Landkreis Göppingen
Das Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg vom 01. Januar 2006 und die Kletterregelung nach Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen [13 KB]
(11.11.1994) und Änderung (23.04.1996) bilden die Rechtsgrundlagen für das Klettern im Landkreis Göppingen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage "Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg"
Felssperrungen
Bedeutung des Zeichens: am Fels: Kletterverbot; am Zustieg: kein Zustieg. Symbol wird einheitlich an allen Felsen in Deutschland verwendet
Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN), dem auch die Bergwacht Göppingen angehört, bittet darum, die aktuellen Felssperrungen zu beachten.
Die fixen Felssperrungen sind auf der aktuellen Kletterfelsliste Baden-Württemberg [218 KB]
des DAV, auf der Homepage der IG Klettern Schwäbische Alb und im aktuellen Kletterführer Ostalb des PANICO-Verlags verzeichnet.
Die Listen enthalten alle Felsen an denen im Gebiet "Schwäbische Alb" geklettert werden darf. An allen anderen Felsen ist das Klettern verboten.
Um über die Rechtslage sicher zu sein, sollten diese Listen gemeinsam mit dem Kletterführer verwendet werden.
Bei Bedarf werden zusätzliche Kletterverbote ausgesprochen. Diese flexiblen Felssperrungen sind aktuell von der Homepage des DAV Landesverband Baden-Württemberg abrufbar.